Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht ist eine private Vereinbarung zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem. Damit soll eine vom Vormundschaftsgericht angeordnete Betreuung soweit wie möglich vermieden werden.

Welche Angelegenheiten können Sie einem Bevollmächtigten übertragen?

Vollmachten können für fast jede Art von Rechtsgeschäften erteilt werden. Es können eine Generalvollmacht oder auch Vollmachten nur für bestimmte Aufgabenbereiche erteilt werden. Neben der Vorsorgevollmacht für finanzielle und rechtsgeschäftliche Angelegenheiten sollten Sie auch an eine Vorsorgevollmacht für gesundheitliche Angelegenheiten denken.

Ihre Wünsche und Anweisungen an den Bevollmächtigten

Die Vollmacht legitimiert den Bevollmächtigten, den Vollmachtgeber gegenüber Dritten zu vertreten (Außenverhältnis). Sie regelt auch das sog. Grundverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer. Im Grundverhältnis können Handlungsanweisungen und Richtlinien für den Bevollmächtigten formuliert werden. Wenn Entscheidungen im Bereich der Gesundheitssorge getroffen werden müssen, kann auch eine Patientenverfügung Richtlinie für Entscheidungen des Bevollmächtigten sein.

Welche formalen Punkte sind zu beachten?

  • Voraussetzung für die Erteilung einer Vollmacht ist die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers.
  • Die Form sollte schriftlich sein. Um späteren Zweifeln vorzubeugen empfiehlt sich eine notarielle Beurkundung oder Beglaubigung. Bei der Beurkundung nimmt der Notar eine inhaltliche Prüfung vor und berücksichtigt auch die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers. Bei der notariellen Beglaubigung wird lediglich die Echtheit der Unterschriften bestätigt. Soll der Bevollmächtigte Grundstücks- oder Immobiliengeschäfte tätigen, ist eine notarielle Beurkundung zwingend erforderlich.
  • Eine Vollmacht kann nur an eine konkret benennbare natürliche Person erteilt werden.

Die Auswahl des Bevollmächtigten

Da der Bevollmächtigte als Vertreter des Vollmachtgebers handelt und dabei von keiner Instanz kontrolliert wird, ist die sorgfältige Auswahl besonders wichtig. Sie sollten unbedingtes Vertrauen zu der Person Ihrer Wahl haben! Ein weiteres Kriterium ist die Eignung des Bevollmächtigten. Er sollte vor allem integer und durchsetzungsfähig sein. Bevollmächtigen können Sie jede Person Ihres Vertrauens, also Verwandte, Freunde und Bekannte, aber auch z.B. einen Rechtsanwalt.

Es ist auch möglich, mehrere Personen als Bevollmächtigte einsetzen. Dies kann in der Form geschehen, dass diese für unterschiedliche Aufgaben zuständig sind oder aber alle Fragen gemeinsam entscheiden.

Individuelle Regelungen

Die Vollmacht sollte Ihrem ganz persönlichen Bedarf angepasst sein. Wir haben Informationsmaterial und informieren Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

 

Wie Sie vorsorgen können:

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