Die Vorsorgevollmacht ist eine private Vereinbarung zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem. Damit soll eine vom Vormundschaftsgericht angeordnete Betreuung soweit wie möglich vermieden werden.
Vollmachten können für fast jede Art von Rechtsgeschäften erteilt werden. Es können eine Generalvollmacht oder auch Vollmachten nur für bestimmte Aufgabenbereiche erteilt werden. Neben der Vorsorgevollmacht für finanzielle und rechtsgeschäftliche Angelegenheiten sollten Sie auch an eine Vorsorgevollmacht für gesundheitliche Angelegenheiten denken.
Die Vollmacht legitimiert den Bevollmächtigten, den Vollmachtgeber gegenüber Dritten zu vertreten (Außenverhältnis). Sie regelt auch das sog. Grundverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer. Im Grundverhältnis können Handlungsanweisungen und Richtlinien für den Bevollmächtigten formuliert werden. Wenn Entscheidungen im Bereich der Gesundheitssorge getroffen werden müssen, kann auch eine Patientenverfügung Richtlinie für Entscheidungen des Bevollmächtigten sein.
Da der Bevollmächtigte als Vertreter des Vollmachtgebers handelt und dabei von keiner
Instanz kontrolliert wird, ist die sorgfältige Auswahl besonders wichtig. Sie sollten
unbedingtes Vertrauen zu der Person Ihrer Wahl haben! Ein weiteres Kriterium ist die Eignung
des Bevollmächtigten. Er sollte vor allem integer und durchsetzungsfähig sein. Bevollmächtigen
können Sie jede Person Ihres Vertrauens, also Verwandte, Freunde und Bekannte, aber auch z.B.
einen Rechtsanwalt.
Es ist auch möglich, mehrere Personen als Bevollmächtigte einsetzen. Dies kann in der Form
geschehen, dass diese für unterschiedliche Aufgaben zuständig sind oder aber alle Fragen
gemeinsam entscheiden.
Die Vollmacht sollte Ihrem ganz persönlichen Bedarf angepasst sein. Wir haben Informationsmaterial und informieren Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.
Schon heute bestimmen, was
später einmal geschehen soll.
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